Stand 1. Januar 2003
8.5 Der Kunde ist verpflichtet, uns bei Pfändungen, Verfügungen oder sonstigen
Eingriffen durch Dritte sowie über behördliche Maßnahmen unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen. Er trägt alle Kosten, die im Zusammenhang
mit der Aufhebung des Zugriffs und Wiederbeschaffung der
gelieferten Ware aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von dem
Dritten eingezogen werden können.
8.6 Eine Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt
stets für uns; wir gelten als Hersteller i.S.v. § 950 BGB. Wird die Vorbehaltsware
mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen untrennbar vermischt
oder vermengt oder verbunden, so dass sie wesentlicher Bestandteil einer
einheitlichen Sache wird, so erwerben wir das Eigentum an der neuen Sache
in Höhe des Fakturaendbetrages der gelieferten Ware (einschließlich gesetzlicher
MwSt.) im Verhältnis zu dem Anschaffungs- oder Herstellungspreis
der neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Erfolgt eine solche
Verarbeitung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen
ist, so erwerben wir an deren Wert Miteigentum im vorgenannten
Verhältnis.
8.7 Soweit der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr
als 10 % übersteigt, werden wir auf Verlangen Sicherheit nach unserer
Wahl freigeben.
9. Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (Gewährleistung)
9.1 Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt zu untersuchen und
erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Ist ein Mangel bei
Lieferung nicht erkennbar, ist er verpflichtet, die Anzeige unverzüglich
nachzuholen, sobald er den Mangel entdeckt hat. Der Kunde verliert das
Recht, sich auf einen Mangel zu berufen, wenn er diesen nicht unverzüglich
nach dem Zeitpunkt, in dem er ihn festgestellt hat oder hätte feststellen
müssen, schriftlich anzeigt und genau bezeichnet.
9.2 Ist die Ware bei Gefahrübergang mangelhaft, sind wir nach unserer Wahl
zunächst berechtigt zur Nacherfüllung in Form der Beseitigung des Mangels
oder der Lieferung mangelfreier Ware im Tausch gegen die mangelhaft
gelieferte.
In den Fällen, in denen eine Nacherfüllung nicht möglich, endgültig fehlgeschlagen,
für den Kunden unzumutbar, wir eine Nacherfüllung abgelehnt
haben oder eine vom Kunden hierfür schriftlich gesetzte angemessene Frist
fruchtlos verstrichen ist, kann dieser nach seiner Wahl die Gegenleistung
mindern oder vom Vertrag zurücktreten; sofern nur ein unerheblicher Mangel
vorliegt, ist der Kunde nur zur Minderung der Vergütung berechtigt.
Eine Übernahme der Kosten für eine Nachbesserung durch den Kunden
oder Dritte setzt unsere ausdrückliche vorherige Zustimmung voraus; eine
eigenmächtige Nachbesserung führt zum Verlust aller Mängelansprüche.
9.3 Rechte des Kunden wegen Mängeln verjähren 24 Monate nach Ablieferung
der Ware oder Erbringung der Leistung. In den Fällen, in den sich die
Entgegennahme der Ware ohne unser Verschulden verzögert, ist die Mitteilung
der Versandbereitschaft maßgeblich.
9.4 Eine Gewährleistung ist ferner ausgeschlossen, wenn ein Mangel auf eine
ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige
Behandlung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme durch den Kunden
oder einen Dritten, natürliche Abnutzung (Verschleiß), nicht ordnungsgemäße
Wartung, unsachgemäße Nachbesserung oder Änderungen sowie
Nichtbeachtung der Bedienungs- und Betriebsanleitung oder sonstiger
Produktinformationen zurückzuführen ist.
Ein Gewährleistungsausschluss besteht für vom Kunden geliefertes oder
aufgrund von ihm vorgegebener Spezifikation beschafftes Material sowie
für von ihm vorgegebene Konstruktionen.
9.5 In den Fällen, in denen wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder
ausdrücklich eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen
haben, gilt jeweils die gesetzliche Regelung.
9.6 Für Schadensersatzansprüche wegen eines Sach- oder Rechtsmangels gilt
die in Ziffer 10 enthaltene Haftungsbegrenzung.
10. Haftung
10.1 Die nachfolgenden Haftungsregelungen gelten für alle auf Schadenersatz
gerichtete Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund.
10.2 Unsere Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; für
leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung einer uns obliegenden
vertragswesentlichen Pflicht.
10.3 Alle weitergehenden Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund,
sind ausgeschlossen; dies umfasst insbesondere sämtliche Schadenersatzansprüche
einschließlich des Anspruchs auf Schadenersatz statt der
Leistung, den Ersatz vergeblicher Aufwendungen sowie den Ersatz von
Schäden jeder Art, die bei Anbahnung, Abschluss oder Abwicklung des
Vertrages im Zusammenhang mit der Verletzung vorvertraglicher und
vertraglicher Pflichten und Nebenpflichten oder aufgrund unerlaubten
Handlungen entstanden sind oder auf Gewährleistung beruhen.
10.4 Der Umfang der Haftung ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
– beschränkt auf den Ersatz des vertragstypischen und aufgrund eines
gewöhnlichen Geschehensablaufs vernünftigerweise vorhersehbaren und
im einzelnen nachgewiesenen Schadens.
10.5 Schadenersatzansprüche des Kunden unter dem Gesichtspunkt des Verzuges
sind ausgeschlossen, sofern die Verzögerung nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruht.
10.6 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einer besonderen ausdrücklich
übernommenen Garantie, bei Arglist sowie in den Fällen, in denen
nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden zwingend
gehaftet wird; gleiches gilt nicht für einen Schadenersatzanspruch,
der auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit beruht.
11. Sonderanfertigungen – Schutzrechtsverletzung
11.1 In den Fällen, in denen wir die Ware oder eine sonstige Leistung nach
Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Vorgaben oder unter Verwendung
von beigestellten Teilen des Kunden anfertigen oder erbringen (Sonderanfertigungen),
hat dieser dafür einzustehen, dass etwaige gewerbliche
Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Er hat uns von etwaigen Ansprüchen
Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten freizustellen und
den uns entstehenden Schaden sowie alle Aufwendungen einschließlich
gerichtlicher und außergericht-licher Kosten zu ersetzen.
11.2 Sonderanfertigungen sind von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.
11.3 Wir verpflichten uns, Vorrichtungen und Formen für Nachbestellungen
aufzubewahren. Die Aufbewahrungspflicht erlischt, wenn vom Kunden
innerhalb von 2 Jahren nach der letzten Lieferung keine weiteren Bestellungen
über einen identischen Liefergegenstand eingehen. Die Aufbewahrungspflicht
erlischt sofort im Falle einer nicht rechtzeitigen Zahlung der
gelieferten Waren.
12. Eigentums-, Urheber- und sonstige Rechte
12.1 Sämtliche Verkaufsunterlagen (Kataloge, Preislisten), Zeichnungen, Muster,
Modelle und sonstige Unterlagen, die dem Kunden zur Verfügung gestellt
werden, bleiben unser Eigentum; alle Rechte hieran wie insbesondere
Urheber-, Patent-, und sonstige gewerbliche Schutzrechte sowie das Eigentum
an Erfindungen stehen ausschließlich uns zu. Der Kunde darf sie
Dritten nicht zugänglich machen; er hat sie auf Verlangen zurückzugeben.
12.2 Der Kunde darf uns zustehende Warenzeichen und sonstige Kennzeichnungen
nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung und nur in unserem
Interesse verwenden.
13. Rechtswahl – Erfüllungsort – Gerichtsstand
13.1 Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland; internationales Kaufrecht findet keine Anwendung.
13.2 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Pforzheim - Ispringen.
13.3 Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, um eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
handelt oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der
Bundesrepublik hat, ist Pforzheim Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
diesem Vertragsverhältnis einschließlich solcher über sein Entstehen und
über seine Wirksamkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich
Wechsel- und Scheckklagen. Wir sind berechtigt, auch am Sitz des Kunden
zu klagen.
Wichtige Hinweise, Stand Oktober 2012
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ergänzend zu den in diesem Katalog /
Preisliste abgedruckten Liefer- und Zahlungsbedingungen die nachstehenden
besonderen Regelungen:
1. Transportversicherung
Alle Warensendungen sind gegen Transportschäden versichert.
Beim Empfang der Warenlieferung festgestellte Schäden sind sowohl dem
Frachtführer als auch uns (Telefon: 0 72 31 / 803 - 200) unverzüglich anzuzeigen.
2. Versandkosten
Auf der Grundlage von Ziffer 3.2 Satz 3 der Liefer- und Zahlungsbedingungen
wird dem Kunden ein vom Warenwert abhängiger Versandkostenpauschalbetrag
in Rechnung gestellt. Dieser beträgt 7,00 EUR bis zu einem Warenauftragswert
von 149,99 EUR.
Diese Kostenpauschale wird von uns übernommen, wenn die Bestellung
einen Warenauftragswert von 150,00 EUR übersteigt – dies gilt jedoch
nicht für Händler oder Wiederverkäufer (diese haben nach Maßgabe der
Liefer- und Zahlungsbedingungen alle Kosten für Versand und Verpackung
zu tragen).
Weiterhin anfallende Kostenpositionen wie insbesondere Gebühren für
Nachnahme und Expresszustellung sowie Gefahrgutzuschläge werden den
Kunden immer in Rechnung gestellt.
3. Bearbeitungsgebühren
Unter Hinweis auf Ziffer 3.3 der Liefer- und Zahlungsbedingungen sind wir
berechtigt, bei einem Versand an eine von der Rechnungsanschrift
abweichende
Lieferadresse, eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 EUR zu erheben.
4. Rücksendungen
Eine Rücksendung der Ware ist innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Erhalt
der Lieferung in ungeöffneter und unbeschädigter Originalverpackung
und unter Beifügung der Rechnung im Original oder einer Rechnungskopie
möglich – für die Rechtzeitigkeit der Rücksendung ist der Eingang der
Rücklieferung am Sitz unseres Unternehmens maßgeblich. Der Mindestwarenwert
bei einer Rücksendung zur Gutschrift beträgt 25,00 EUR; für
Gutschriften wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 EUR erhoben.
5. Geltung der Preise
Die in diesem Katalog / Preisliste ausgewiesenen Preise gelten ausschließlich
für Lieferungen in die Bundesrepublik Deutschland und die Republik
Österreich. Wir weisen darauf hin, dass wir jederzeit zur Abänderung einzelner
Preise berechtigt sind.
103